💸 Achtung Kassenpatienten – Darauf solltet ihr ab Januar achten!

Die Pandemie hat ein großes Loch in die Reserven der Krankenversicherungen gerissen, aber bisher merken Kassenpatienten davon noch recht wenig. Doch im kommenden Jahr gibt es ein paar Änderungen, die für euch deutlich teurer werden. Beispielsweise wird der Zusatzbeitrag steigen und die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben – das Problem daran: die Krankenkasse werden euch darüber nicht informieren (müssen). 

Daher treten wir aber für euch ein und geben euch hier gebündelt in einer kurzen News alle Informationen zu den Änderungen im neuen Jahr. Wir werden euch auch an ein paar Beispielen zeigen, wie hoch die Änderungen für euch werden. 

mann überreicht seine versicherungskarte

Warum solltest du ein Auge auf deine Krankenkasse haben?

Wir kennen das ja bereits – jedes Jahr zum 01. Januar heben die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag an und wir werden darüber via Brief informiert. Das läuft dieses Jahr aber etwas anders, denn im kommenden Dezember erhalten wir keine Information mehr. Hintergrund ist, dass der Bundestag letzte Woche beschlossen hat, dass gesetzlich Versicherte zukünftig nicht mehr persönlich über eine Beitragserhöhung informiert werden müssen. Im Detail wird dabei die Pflicht zur Übersendung dieses Informationsschreibens über die Beitragserhöhungen in dem Zeitraum zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2023 ausgesetzt. Dann erfolgt eine Info – ohne Papierkram – auf der Webseite der Krankenkasse, in Apps oder beispielswiese im Chat.

Ihr könnt Ende des Monats gerne bei uns reinschauen oder bei Finanztipp, die Rückmeldungen über geplante Beitragserhöhungen sammeln werden. Ich für meinen Teil habe aber einen attraktiven Bonustarif, der mich über die Beitragserhöhung hinwegtröstet. 

Wieviel macht die Erhöhung eigentlich aus?

Wie bereits oben erwähnt, wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum 01. Januar steigen. Die Frage ist dann nur, ob eure Krankenkasse auch die vollen 0,3 % umsetzt und der Zusatzbeitrag somit auf 1,6 % steigt, oder ob dies nur als grobe Orientierung gilt und somit die Beiträge nicht ganz so stark steigen. Jedenfalls sind die Kassen leer und daher kann wohl davon ausgegangen werden, dass die meisten Krankenkassen auch den Beitrag erhöhen werden. Immerhin: jeweils die Hälfte trägt der Arbeitgeber mit. 

Gleichzeitig steigt zum neuen Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro. Das betrifft aber nur diejenigen unter euch, die recht viel Lohn erhalten, denn somit zahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Schnitt 233 Euro mehr im Jahr, wenn diese die Grenze Überschreiten. Verdienst Du z. B. als Angestellter hingegen ca. 3.000€ brutto im Monat, bedeutet der Anstieg des Zusatzbeitrages hingegen „nur“ ca. 54€ Mehrkosten im Jahr für die Krankenkasse. 

Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Krankenkasse

Tipp Krankenkasse vergleichen und Beiträge sparen – hier könnt ihr den Vergleich machen: 

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Fazit – die Krux mit dem Sonderkündigungsrecht

Durch den Wegfall der Information via Brief steigt für euch natürlich auch die Gefahr, dass ihr die Erhöhung nicht sofort mitbekommt und ggf. die Frist für ein Sonderkündigungsrecht nicht einhaltet. Entsprechend sei abschließend noch einmal hingewiesen: Prüft unbedingt die Seiten eurer Krankenversicherung und überlegt euch, ob ein Wechsel für euch eine Option darstellt. Habt ihr vielleicht schon eine Information eurer Versicherung erhalten? Dann schreibt uns doch gerne in den Kommentaren.

Gruß, euer Team von MyTopDeals

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