💸🏡 Ab 2023 zahlen Mieter weniger CO2-Abgabe beim Heizen

Sicher wohnen fast alle von euch zur Miete – dann bekommt ihr wahrscheinlich die gestiegenen Nebenkosten demnächst auch noch mit durchgereicht. Wer dann in einem unsanierten Altbau wohnt, zahlt richtig drauf, denn ihr müsst mehr heizen und die CO2-Abgabe steigt exponentiell an. Bis jetzt! Denn ab 2023 müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten dafür teilen – so hat das der Bundestag kürzlich beschlossen. Allerdings wird der Wert nicht einfach 50:50 verteilt, sondern es hängt vom Gebäude ab, wieviel der Vermieter und ihr bezahlen müssen. Dabei heißt es schlicht: je klimafreundlicher das Haus ist, desto weniger muss der Vermieter zahlen. 

Eigentum

Ist das Haus jedoch besonders schlecht saniert, muss der Vermieter bis zu 95% der Kosten übernehmen. Was bedeutet das aber für euch? Verbraucht ihr im Jahr etwa 10.000 kWh Gas, dann werden nächstes Jahr bei einem CO2-Preis von 30€ pro Tonne inklusive Steuern 58,10€ fällig. In einer schlecht oder kaum gedämmten Wohnung müsst ihr künftig nur noch 2,90€ (5%) davon selbst zahlen. In einem hocheffizienten Haus müsst ihr jedoch die CO2-Abgabe auch weiterhin komplett selbst bezahlen.

Was ist überhaupt die CO₂-Steuer?

Seit dem 01. Januar 2021 ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, darunter fällt entsprechend auch die CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Für 2021 beträgt diese 25 Euro pro Tonne CO₂. Dabei stand ein Lenkungsgedanke im Fokus, denn je höher der CO₂-Erzeugung von euch ist, etwa durch Autofahren oder durch Heizen mit Benzin, Öl oder Gas, desto höher sind demnach auch eure Kosten. Übrigens wird die CO₂-Steuer bis 2025 noch stetig angehoben. Hier noch eine Tabelle, die die Steigerungen der nächsten Jahre darstellt.

Energie

Quelle: energie-experten.org

Wichtig Aufgrund der derzeitigen Energiekrise hat die Bundesregierung im dritten Entlastungspaket unter anderem beschlossen, dass der CO₂-Preis nicht wie geplant am 1. Januar 2023 erhöht, sondern für ein Jahr ausgesetzt wird. Die geplanten Erhöhungen für 2024 und 2025 verschieben sich entsprechend um ein Jahr nach hinten.

Stufenmodell: Die Verteilung der Steuer zwischen Mieter und Vermieter

Besonders fies: derzeit tragen Mieter die Kosten für die CO₂-Steuer noch komplett allein! Ab 1. Januar 2023 wird es aber ein Stufenmodell geben, das den Mieter entlasten soll. Zusammengefasst lässt sich sagen: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer. 

REchnen

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter zukünftig (bis zu) 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt hier 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen. Das ist aber auch fair, denn in diesen Häusern verbraucht der Mieter ohnehin besonders wenig Energie.

Hier haben wir für euch eine Vergleichstabelle über die 10 Stufen vom Bundeswirtschaftsministerium dargestellt. Wisst ihr, wo ihr euch einordnen müsst?

Beispielrechnung: So verteilt sich die CO₂-Steuer auf Mieter und Eigentümer

Wie bereits weiter oben geschrieben, betrifft die CO₂-Steuer seit 2021 jeden, der mit Gas oder Öl heizt – denn auch darüber wird für CO₂-Emissionen gesorgt. Entrichtet wird die Abgabe dabei  automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuerte sich 2021 ein Liter Heizöl so um 7,9 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent – aber das dürfte ja nichts neues für euch sein. Wichtig ist, dass diese Steuer von Jahr zu Jahr bis auf 17,4 Cent je Liter Heizöl beziehungsweise 1,3 Cent je kWh Erdgas angehoben wird.

Gehen wir einmal von den Durchschnittswerten aus, die laut energiesparen-im-haushalt.de in Deutschland bei 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter für Heizung draufgehen. Und berechnen wir dies mit einem Preis von 89,27 Cent/Liter Heizöl [Stand Januar 2022 laut heizoel24.de], dann landen wir bei folgenden Werten. Übrigens: Sollte euch das Thema noch mehr interessieren, dann hat Immowelt hier einen umfassenden Ratgeber für euch erstellt. 

Energie
Tipp Biogas und Bioheizöl ohne CO2-Besteuerung!

Biogas 
Es gibt auch Gasanbieter (wie beispielsweise die Bürgerwerke), die mit 100 Prozent Biogas werben. Dieses Gas unterliegt nicht der CO₂-Besteuerung, weil es klimaneutral ist. Grund hierfür ist. dass bei der Verbrennung von reinem Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie die Ressourcen ursprünglich aufgenommen haben.

Bioheizöl
hingegen besteht nur zu einem Teil aus regenerativen Rohstoffen, so dass es auch weiterhin zu einem hohen Anteil besteuert wird. Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent wird als „Heizöl EL A Bio 5“ bezeichnet. „A“ steht dabei für Alternativ. Das Bioheizöl EL A Bio 10 hat maximal 10,9 Volumenprozent aus regenerativen Rohstoffen. Das kennt ihr sicher auch von Super E10.

Haus und Geld

Fazit – Endlich Gerechtigkeit?

Klar, Vermieter werden jetzt stöhnen und die sowieso ungerechte Position gegenüber den Mietern noch mehr kritisieren. Dennoch finde ich die Entscheidung durchaus gerecht, denn welche Lenkungswirkung erzielt denn ein CO2-Preis, wenn der Mieter in der ungedämmten Altbauwohnung haust und zusätzlich zu den sowieso hohen Nebenkosten noch die CO2-Umlage bezahlen muss? Durch die Entscheidung entsteht jedoch eine Lenkungswirkung, denn so sind die Vermieter gewissermaßen angetrieben in ihre Wohnungen oder Häuser zu investieren.

Durch Renovierungen steigert sich nämlich nicht nur das Wohlbefinden und der Marktwert der Immobilie, sondern der Mieter kompensiert die höheren Mietpreise durch gesunkene Nebenkosten. Aber jetzt mal Hand aufs Herz – was meint ihr? Oder seid ihr vielleicht selbst Vermieter und findet die Entscheidung völlig ungerecht? Beispielsweise kann ich mir gut vorstellen, dass zu dem Thema noch ein Video von Alex vom Vermietertagebuch kommt. 🙂

Gruß, euer MyTopDeals-Team!

keine Ahnung (Gast)

02.01.2023, 03:06
Antworten #

Ich vermiete ein einige hundert Jahre altes Fachwerkhaus welches nur zur hälfte mir gehört. Die Miete liegt ca. 40% unter dem Mietspiegel. Der Besitzer der anderen hälfte nimmt pro m2 das doppelte an Miete. Ich muß mir keine goldene Nase verdienen und die Miete ist auch dem alter und Zustand des Hauses mehr als angepasst. Ich möchte eigentlich nur, dass das Haus von ordentlichen Leuten bewohnt wird. Das ist zur Zeit auch so. Es wird auch von den Mietern sehr geschätzt, dass die Miete, seit sie vor 7 Jahren eingezogen sind, nicht erhöht wurde. Allerdings wird meine Konsequenz auf diese Abgabe eine Mieterhöhung sein, bzw. werde ich nach den jetzigen Mietern nicht weiter vermieten, da sich durch Steuern, Arbeitsaufwand und Ärger mit (vorherigen) Mietern das vermieten dann für mich nicht mehr lohnt. Das ist zumindest bei Kleinvermieter dann auch Lenkungswirkend, allerdings in die eigentlich nicht gewünschte Richtung.

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