Landgericht Düsseldorf

Schutzmasken: Apotheken dürfen nicht auf Eigenbeteiligung verzichten

Das Landgericht Düsseldorf bleibt auch nach Widerspruch gegen seine Entscheidung von Mitte Januar dabei: Apotheken dürfen bei der Ausgabe von FFP2-Masken auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nicht auf die 2 Euro Eigenbeteiligung verzichten. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber nach wie vor nicht.