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Landgericht Düsseldorf
Schutzmasken: Apotheken dürfen nicht auf Eigenbeteiligung verzichten
Das Landgericht Düsseldorf bleibt auch nach Widerspruch gegen seine Entscheidung von Mitte Januar dabei: Apotheken dürfen bei der Ausgabe von FFP2-Masken auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nicht auf die 2 Euro Eigenbeteiligung verzichten. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber nach wie vor nicht.
Berlin – Erstellt am 10.02.2021, 12:30 Uhr

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Das Landgericht Düsseldorf bleibt auch nach Widerspruch gegen seine Entscheidung von Mitte Januar dabei: Apotheken dürfen bei der Ausgabe von FFP2-Masken auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nicht auf die 2 Euro Eigenbeteiligung verzichten. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber nach wie vor nicht.
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