Das kommt euch sicher bekannt vor: Der online gekaufte Pullover sitzt nicht wie erhofft oder die neuen Schuhe drücken, weil sie ein bisschen zu eng sind. In solchen Fällen möchte man natürlich sein Widerrufsrecht nutzen und die Artikel zurückgeben. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten für die Rücksendung? Wir haben das für euch recherchiert!
Deutschlands beliebteste Onlineshops – Rückgabekosten?:
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Was sind meine Rechte bei Rücksendungen?
Generell ist es so: Seit einer Gesetzesneuerung 2014 müssen Kunden die Rücksendekosten bei einem Widerruf selbst tragen. Zuvor konnte der Onlinehändler nur bei Produkten unter 40€ die Rücksendekosten dem Käufer auferlegen.
Doch Vorsicht: Der Verkäufer muss den Kunden vorab über diese Kosten informieren. Tut er das nicht, muss er selbst für die Rücksendekosten aufkommen. Viele Online-Shops bieten jedoch einen kostenlosen Rückversand innerhalb des Widerrufszeitraums an, manchmal sogar länger als die gesetzlichen 14 Tage nach Warenempfang.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Widerruf und Produktmängeln. Bei einem Mangel übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung. Dies ist der Fall, wenn das Produkt bei der Ankunft bereits defekt ist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, geht man davon aus, dass er bereits bei der Lieferung existierte. Nach diesem Jahr muss der Kunde im Rahmen der zweijährigen Gewährleistungsfrist nachweisen, dass das Produkt bereits bei der Lieferung fehlerhaft war.
Was ist überhaupt ein Widerruf?
Im Rahmen eines Onlinekaufs gibt das Widerrufsrecht dem Käufer die Möglichkeit, die meisten Produkte binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Begründung an den Verkäufer zurückzusenden und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen beim Widerrufsrecht. Es gilt normalerweise nicht für maßgeschneiderte oder leicht verderbliche Artikel. Das Widerrufsrecht erlischt ebenfalls, wenn bei Hygieneprodukten oder bei Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware die Siegel nach der Lieferung entfernt wurden. Dennoch gab es Fälle, in denen Gerichte trotz dieser Umstände für das Widerrufsrecht entschieden haben.
Wie steht ihr dazu? Seid ihr zufrieden mit der bestehenden Regelung oder meint ihr, die Händler sollten grundsätzlich die Rücksendekosten übernehmen? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit!
StevenJ
StevenJ (Gast)
StevenJ (Gast) 07.09.2023, 11:47Thx😎👍
miwob
miwob
miwob 05.11.2023, 12:44Danke. Kann man die Tabelle vielleicht erweitern und zwar auf die Online Shops, die bei myTopdeals am häufigsten auftauchen? Das wäre sicher für viele hilfreich bei einer Kaufentscheidung.
Vanessa | MyTopDeals
Vanessa | MyTopDeals
Vanessa | MyTopDeals 06.11.2023, 08:15Das ist eine tolle Idee! Die werde ich gerne in den nächsten Wochen angehen. Schön so konstruktives Feedback zu bekommen! 🙂